Gleichstellungsbeauftragte

Tätigkeitsmerkmale der Frauenbeauftragten

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG ist die Frauenbeauftragte an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der weiblichen Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.

Dazu gehören insbesondere:

Des Weiteren steht die Frauenbeauftragte gern und jederzeit mit Tat und Rat zur Seite bei: