Fortbildung Lehrkräfte
Für die Fortbildung der Lehrkräfte ist die Fortbildungsbeauftragte N.N. zuständig.
Systematisches Fortbildungsmanagement
Wie an allen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ist auch an unserer Schule die Fortbildung budgetiert. Was heißt das? Unsere Schule bekommt jedes Jahr von der Landesschulbehörde einen bestimmten Etat zugewiesen, aus dem u.a. auch Fortbildung finanziert wird. Der Schulvorstand der Schule entscheidet über den Betrag, der in einem Kalenderjahr für Fortbildung ausgegeben werden soll. Dieser Betrag wird dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Abteilungen (Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Fachgymnasium, Landwirtschaft, PTA, Schulleitung und Allgemeines) verteilt. Die Abteilungen entscheiden eigenverantwortlich, für welche Fortbildungen sie „ihr“ Geld ausgeben wollen. Um das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit zu stärken, hat jede Abteilung eine Fortbildungsobfrau bzw. einen Fortbildungsobmann bestimmt. Diese arbeiten eng mit der Fortbildungsbeauftragten zusammen und entscheiden gemeinsam mit den für die Abteilung zuständigen Koordinator/innen über kurzfristig anfallende Fortbildungswünsche der Kolleginnen und Kollegen. Der Schulleiter ist die letzte genehmigende Instanz.
Fortbildung an berufsbildenden Schulen ist nicht mehr angebotsorientiert sondern bedarfsorientiert organisiert. Früher erschienen Fortbildungsverzeichnisse verschiedener Träger und die Lehrerinnen und Lehrer haben sich für die Fortbildungen angemeldet, für die sie sich interessierten. Dieses Verfahren führte dazu, dass zum Teil Fortbildungen besucht wurden, deren Ergebnisse später im Schulalltag keine Verwertung fanden. Bei der jetzigen Bedarfsorientierung ist dies nicht mehr der Fall. Vor Beginn eines Kalenderjahres erhebt die Fortbildungsbeauftragte den Fortbildungsbedarf der Kolleginnen und Kollegen über eine Umfrage. Der Bedarf sollte an den Entwicklungszielen der einzelnen Abteilungen bzw. der Schule ausgerichtet sein. Darauf aufbauend wird ein Fortbildungsplan erstellt. Es wird geschaut, welche Kompetenzen über Fortbildungen erworben werden müssen, um bestimmte Ziele erreichen. Die Fortbildungen werden dann organisiert. Die Fortbildungsbeauftragte veröffentlicht für die Kolleginnen und Kollegen ständig aktuelle Angebote. Kolleginnen und Kollegen nehmen dann solche bestehenden Angebote wahr oder es finden Fortbildungen direkt an unserer Schule statt. Die Fortbildungsbeauftragte nimmt in diesen Fällen Kontakt zu Referenten auf und organisiert die Fortbildung.
Umgekehrt gibt es natürlich auch die Möglichkeit, Fortbildungen anzubieten. Dies kann schulintern für das eigene Kollegium stattfinden (z.B. ein Kollege bietet eine Schulung zum Thema „Umgang mit der Digitalkamera“ an). An diesen in der Schule angebotenen Fortbildungen können aber auch Lehrerinnen und Lehrer anderer Schulen teilnehmen, die dann für ihre Teilnahme wiederum bezahlen, womit wir unseren Fortbildungsetat aufbessern. Alle Fortbildungen werden evaluiert, was ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung ist. Auf jeder Teilkonferenz berichten Kolleginnen und Kollegen über die von ihnen besuchten Fortbildungen, stellen Materialien und Ergebnisse zur Verfügung oder bieten später ihrerseits eine Fortbildung zu dem Thema an. Auf diese Weise kommt es zu einer gewünschten Multiplikatorwirkung. Das systematische Fortbildungsmanagement führt insgesamt zu einer Kostenminimierung durch effizienteren Ressourceneinsatz. Die Eigenverantwortlichkeit der Kolleginnen und Kollegen wird gestärkt und die Qualität von Unterricht und Fortbildungen langfristig verbessert. Das systematische Fortbildungsmanagement steht in engem Zusammenhang mit der Schul- und Personalentwicklung.