Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft (FSA1)
Überblick
Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft (FSA1) kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
- eine erfolgreiche abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und
- den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Abschlüsse und Berechtigungen
Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen berechtigt, das Führen der Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“
Außerdem berechtigt das Bestehen der Abschlussprüfung zum Eintritt in die Klasse II der zweijährigen Fachschule – Agrarwirtschaft.
{slider Dauer der Ausbildung}
Die Ausbildung in der einjährigen Fachschule –Agrarwirtschaft mit Vollzeitunterricht dauert ein Jahr.
{slider Unterrichtsfächer}
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Politik
- Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
- Betriebswirtschaft / EDV
- Angewandte Naturwissenschaften
- Produktions- und Verfahrenstechnik
- Natur und Landschaftspflege
- Unternehmensführung
- Marketing
- DEULA Im Rahmen des Unterrichts werden betriebliche Seminare und Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.
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