Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft (FSA1)

Überblick

Aufnahmevoraussetzungen

In die einjährige Fachschule – Agrarwirtschaft (FSA1) kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  • eine erfolgreiche abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und
  • den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Abschlüsse und Berechtigungen

Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen berechtigt, das Führen der Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter“

Außerdem berechtigt das Bestehen der Abschlussprüfung zum Eintritt in die Klasse II der zweijährigen Fachschule – Agrarwirtschaft.

{slider Dauer der Ausbildung}

Die Ausbildung in der einjährigen Fachschule –Agrarwirtschaft mit Vollzeitunterricht dauert ein Jahr.

{slider Unterrichtsfächer}

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch / Kommunikation
  • Politik
  • Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
  • Betriebswirtschaft / EDV
  • Angewandte Naturwissenschaften
  • Produktions- und Verfahrenstechnik
  • Natur und Landschaftspflege
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • DEULA Im Rahmen des Unterrichts werden betriebliche Seminare und Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

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