Einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft (BFA)
Übersicht
Aufnahmevoraussetzungen
Eingangsvoraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss
Dauer der Ausbildung
Die einjährige Berufsfachschule – Agrarwirtschaft – wird als Vollzeitklasse über ein Jahr geführt. Das erste Ausbildungsjahr kann auch als Teilzeitklasse mit zwei Berufsschultagen - ebenfalls über ein Jahr – absolviert werden, sofern ein Ausbildungsvertrag vorliegt.
Anrechnungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule soll auf die Ausbildungszeit in folgenden Ausbildungsberufen anerkannt werden:
Landwirt/in, Fachkraft für Agrarservice, Pferdewirt/in, Tierwirt/in oder Fischwirt/in –
Stundentafel für die Vollzeitform
Berufsfeldübergreifender Lernbereich |
Unterrichtsfächer |
Wochenstunden |
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Deutsch / Kommunikation |
9 |
Englisch / Kommunikation |
Politik |
Sport |
Religion |
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Berufsbezogener Lernbereich |
Lernfelder |
Wochenstunden |
Führen eines Betriebes |
9 |
Erzeugen und Vermarkten von pflanzlichen Produkten |
Erzeugen und Vermarkten von tierischen Produkten |
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Berufsfeldbezogener Lernbereich - Praxis |
landwirtschaftlicher Betrieb |
18 |
Fachpraxis in der Schule |
Es soll insgesamt ein praktischer Anteil von 160 Std. in dem Lernbereich enthalten sein. |
In der Berufsfachschule soll jährlich ein einwöchiger kostenpflichtiger Lehrgang als unterrichtsergänzende Schulveranstaltung an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. |
Abschlussprüfung, Wiederholung und Beendigung der Schulpflicht
- Es wird 1 Klausur über 90 Minuten und eine praktische Prüfung durchgeführt.
- Die einjährige Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen drei
- Lernbereichen mindestens mit „ausreichend“ bewertet sind.
- Die Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule ist einmal möglich.
- Nach Abschluss der Berufsfachschule endet die Schulpflicht.
- Eine Versetzung in die zweijährige Berufsfachschule ist möglich.