Agrarwirtschaft (Fachstufe) (AFA)
Übersicht
Aufnahmevoraussetzungen
Jede/r Schülerin/Schüler wird in der Regel nach erfolgreicher Beendigung der einjährigen Berufsfachschule – Landwirtschaft – in die Fachstufe 2 – Landwirtschaft - aufgenommen, wenn er/sie beabsichtigt den Beruf des Landwirtes / der Landwirtin zu erlernen.
Auf den vorherigen Besuch der einjährigen Berufsfachschule Agrarwirtschaft kann verzichtet werden, wenn das Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschul-reife vorhanden sind.