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Gleichstellungsbeauftragte

 

Tätigkeitsmerkmale der Frauenbeauftragten


 

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG ist die Frauenbeauftragte an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der weiblichen Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.

 

Dazu gehören insbesondere:

· Arbeitszeitregelungen,

· Teilzeitregelungen,

· Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,

· Zulassungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,

· Versetzungen,

· Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen,

· Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen,

· Entsendungen in Gremien,

· Ausnahmen von der Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.

 

Des Weiteren steht die Frauenbeauftragte gern und jederzeit mit Tat und Rat zur Seite bei:

· Berufseinstieg,

· Problemen in der Schule,

· Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

· Bewerbungen auf Funktionsstellen,

· Konflikten zwischen den Kolleginnen und den Kollegen und ggf. der Schulleitung,

· den Problemfeldern sexuelle Belästigung und Mobbing,

· Arbeitszeitfragen wie z. B. Teilzeit, Elternzeit, Stillzeiten,

· Abordnung und Versetzung,

· Fort- und Weiterbildung.

 

 

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