Gleichstellungsbeauftragte
Tätigkeitsmerkmale der Frauenbeauftragten
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG). Gemäß § 20 NGG ist die Frauenbeauftragte an allen personellen, sozialen und organisatorischen Vorhaben der Schule, die die Belange der weiblichen Lehrkräfte berühren, rechtzeitig zu beteiligen.
Dazu gehören insbesondere:
· Arbeitszeitregelungen,
· Teilzeitregelungen,
· Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen,
· Zulassungen zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn,
· Versetzungen,
· Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen,
· Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen,
· Entsendungen in Gremien,
· Ausnahmen von der Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.
Des Weiteren steht die Frauenbeauftragte gern und jederzeit mit Tat und Rat zur Seite bei:
· Berufseinstieg,
· Problemen in der Schule,
· Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
· Bewerbungen auf Funktionsstellen,
· Konflikten zwischen den Kolleginnen und den Kollegen und ggf. der Schulleitung,
· den Problemfeldern sexuelle Belästigung und Mobbing,
· Arbeitszeitfragen wie z. B. Teilzeit, Elternzeit, Stillzeiten,
· Abordnung und Versetzung,
· Fort- und Weiterbildung.